Kinder- und Jugendschutz

1. Präambel
Der Raceway Park e.V. verpflichtet sich, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen und zu fördern. Dieses Schutzkonzept dient dazu, klare Strukturen, Verhaltensweisen und Maßnahmen zu definieren, um einen sicheren Raum für junge Menschen zu gewährleisten.
2. Zielgruppen
Dieses Schutzkonzept richtet sich an:
• Vereinsmitglieder
• Betreuer
• Eltern und Erziehungsberechtigte
• Besucher und Gäste
3. Leitlinien für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen
• Respekt und Wertschätzung: Alle Mitglieder des Raceway Park e.V. verpflichten sich zu einem respektvollen, wertschätzenden und gewaltfreien Umgang mit Kindern und Jugendlichen.
• Grenzen wahren: Die körperlichen, emotionalen und psychischen Grenzen von Kindern und Jugendlichen sind zu achten und zu respektieren.
• Verantwortung übernehmen: Alle Erwachsenen im Verein übernehmen Verantwortung für das Wohl der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen.
4. Präventive Maßnahmen
• Aufklärung und Schulung: Regelmäßige Schulungen und Informationsveranstaltungen zum Thema Kinderschutz für alle Vereinsmitglieder.
• Verhaltenskodex: Einführung eines verbindlichen Verhaltenskodexes, der von allen Vereinsmitgliedern unterzeichnet wird.
5. Umgang mit Verdachtsfällen
• Ansprechpartner: Benennung von Kinderschutzbeauftragten als feste Ansprechpartner für Verdachtsfälle.
• Meldesystem: Einführung eines Meldesystems (jugendschutz@raceway-park.de), das es ermöglicht, Verdachtsfälle sicher und diskret zu melden.
• Handlungsleitfaden: Entwicklung eines Handlungsleitfadens für den Umgang mit Verdachtsfällen, der die Schritte von der Meldung bis zur Klärung des Sachverhalts beschreibt.
6. Maßnahmen bei festgestellten Missständen
• Sofortige Intervention: Bei einem Verdacht auf Missbrauch oder Gefährdung erfolgt ein sofortiges temporäres Hausverbot der betreffenden Person bis zur Klärung.
• Externe Beratung: Einbeziehung von externen Fachstellen und Behörden, um eine professionelle Bewertung und Intervention zu gewährleisten.
7. Kommunikation und Zusammenarbeit
• Transparenz: Offene Kommunikation über das Schutzkonzept und dessen Maßnahmen innerhalb des Vereins sowie gegenüber Eltern und Erziehungsberechtigten.
• Kooperation mit Fachstellen: Zusammenarbeit mit Beratungsstellen und Behörden, um das Konzept kontinuierlich zu verbessern und anzupassen.
8. Evaluation und Weiterentwicklung
• Regelmäßige Überprüfung: Jährliche Überprüfung und Anpassung des Schutzkonzepts an neue gesetzliche Vorgaben und Erkenntnisse aus der Praxis.
• Feedbackkultur: Förderung einer offenen Feedbackkultur, in der Kinder, Jugendliche, Eltern und Mitglieder Rückmeldungen geben können.